Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Heimat- und Trachtenverein Kellberg e. V. · Theateraufführungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Heimat- und Trachtenvereins Kellberg e. V.
für Theateraufführungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Heimat- und Trachtenverein Kellberg e. V. (im Folgenden „Verein“ oder „Veranstalter“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Verein und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Verein nicht an, es sei denn, er stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Verein und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch den Verein zustande. Eintrittskarten können über den Verein – insbesondere über Vorverkaufsstellen, Vereinsmitglieder, schriftlich, telefonisch oder ggf. über ein Online-Bestellformular – erworben bzw. reserviert werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Bestätigung (z. B. Buchungsnummer oder schriftliche Zusage), die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.
2.2 Sofern der Verein ausnahmsweise ausschließlich als Vorverkaufsstelle für Fremdveranstalter tätig ist, kommen die direkten Vertragsbeziehungen die Veranstaltung betreffend ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande.
2.3 Widerrufsrecht
(1) Gutscheine und Waren
Soweit der Verein Gutscheine oder sonstige Waren anbietet, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Kauf des/der Gutschein(e) oder Waren zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den/die Gutschein(e) oder Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Heimat- und Trachtenverein Kellberg e. V.
Kapfham 12, 94136 Thyrnau-Kellberg
Telefon: 0175 / 633 88 59
E-Mail: vorstand@trachtenverein-kellberg.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir den/die Gutschein(e) oder Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie den/die Gutschein(e) oder Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben den/die Gutschein(e) oder Waren unverzüglich und in jedem Fall binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie den/die Gutschein(e) oder Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des/der Gutscheins/Gutscheine oder der Ware(n). Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des/der Gutscheins/Gutscheine oder der Ware(n) nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Theatertickets
Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eintrittskarten gelten rechtlich nicht als Waren im Sinne des Fernabsatzrechts; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
2.4 Theatertickets
Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiterveräußert werden, ist eine Vertretung des Vereins ausgeschlossen.
2.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr per E-Mail als PDF-Dokument (Print@home-Ticket) zugesandt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und dass der Empfang von E-Mails mit PDF-Anhang technisch möglich ist; etwaige Nachteile aus fehlerhaften Angaben trägt der Kunde. Der Kaufpreis einschließlich aller ggf. anfallenden Gebühren wird dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
2.6 Der Verein kann für schriftliche oder telefonische Bestellungen sowie für Gruppenbuchungen eine Bearbeitungsgebühr erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Bearbeitungsgebühren sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.
2.7 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.
2.8 Hinterlegte Tickets sind bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.9 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt der Verein keinerlei Verantwortung.
2.10 Das als PDF übermittelte Print@home-Ticket darf nur einmal ausgedruckt und weder vervielfältigt noch verändert werden. Befinden sich mehrere Ausdrucke oder Kopien eines Tickets im Umlauf, erhält nur die Person Zutritt zur Veranstaltung, die mit dem jeweiligen Ticket als erste am Einlass erscheint. Der Verein kann von dem Kunden, der das Ticket schuldhaft unbefugt vervielfältigt oder vervielfältigen lässt, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Tickets verlangen. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch eines Print@home-Tickets übernimmt der Verein keine Haftung.
§ 3 Allgemeine Hinweise zum Eintrittskartenverkauf via Internet
3.1 Sofern der Verein einen Internet-Webshop oder ein Online-Bestellformular für Eintrittskarten bereitstellt, wird dieses im Namen und auf Rechnung des Vereins betrieben, ggf. unter Einschaltung eines technischen Dienstleisters. Vertragliche Beziehungen kommen in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Verein zustande.
3.2 Der Ticketkäufer kann sich zum Kauf oder zur Reservierung von Tickets über das Internet registrieren. Der Ticketkäufer vergibt dabei sein Passwort selbst. Das Passwort sowie die übrigen Kundendaten können im Kundenkonto vom Ticketkäufer jederzeit geändert werden. Der Verein empfiehlt, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern.
Der Ticketkäufer ist dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Ticketkäufer haftet für jeden schuldhaften und von ihm verursachten Missbrauch.
3.3 Der Bestellvorgang vollzieht sich – je nach Art des Online-Angebots – im Wesentlichen wie folgt:
3.3.1 Der Ticketkäufer kann die von ihm gewünschten Plätze oder Kartenkontingente – sofern diese noch verfügbar sind – über eine Bestplatz-Option oder manuell wählen. Sofern ermäßigte Preise angeboten werden und die Voraussetzungen beim Ticketkäufer vorliegen, kann er einen ermäßigten Preis wählen.
3.3.2 Im Anschluss kann der Ticketkäufer die gewünschte Lieferart (z. B. Hinterlegung an der Abendkasse oder Versand) wählen.
3.3.3 Nachdem der Ticketkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wird die Bestellung im Überblick nochmals angezeigt und muss von ihm bestätigt werden. Es besteht die Möglichkeit, hier sämtliche Daten nochmals zu ändern.
3.3.4 Nach Bestätigung der Daten erfolgt eine Bestätigung der Bestellung, die dem Ticketkäufer auch per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.
3.3.5 Der Verein kann die Anzahl der Tickets pro Bestellvorgang und/oder pro Ticketkäufer beschränken und darüber hinausgehende Bestellungen einzelner Ticketkäufer stornieren.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
4.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung nach Rechnung oder bar an der Abendkasse erfolgen.
4.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins. Sollte eine Zahlung nicht oder rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgabe bzw. zur Anerkennung der Stornierung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 5 Beginn / Einlass
5.1 Der Veranstaltungsort wird in der Regel eine gewisse Zeit (üblicherweise ca. eine Stunde) vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Die konkrete Einlasszeit kann je nach Veranstaltung variieren.
5.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
5.3 Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.
§ 6 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
Der Verein behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
§ 7 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
7.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7.2 Bei Vorstellungsausfall bietet der Verein dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen oder einer vergleichbaren Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Verein unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
7.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Verein schriftlich mitzuteilen.
7.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
7.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
7.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
7.7 Die Eintrittskarten verlieren nach Beginn der Veranstaltung ihre Gültigkeit.
§ 8 Ermäßigte Eintrittspreise
8.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung durch den Verein gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind bei den Vorverkaufsstellen bzw. beim Verein zu erfragen.
8.2 Der Verein verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den gültigen Nachweis einer entsprechenden Berechtigung. Kann kein Nachweis erbracht werden, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis nachgezahlt werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
8.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
8.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 9 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen
9.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich vom Verein erlaubt wurden.
9.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal bzw. das vom Verein eingesetzte Personal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Aufzeichnungsmaterialien, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Verein eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
9.3 Besucher erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass der Verein im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung für Vereinszwecke (z. B. Berichterstattung, Chronik, Website, Social Media) vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 10 Hausrecht / Hausordnung
10.1 Aufenthalt am Veranstaltungsort
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
Der Aufenthalt von unbefugten Personen ist auf dem Gelände bzw. in den Räumen des jeweiligen Veranstaltungsortes nicht gestattet. Befugt sind insbesondere:
1. Personen zum Besuch einer Veranstaltung mit gültiger Eintrittskarte oder Reservierungsbestätigung
2. Personen zum Kauf von Eintrittskarten an der Tages- oder Abendkasse
3. Behördenvertreter zur Wahrnehmung behördlicher Aufgaben
4. Mitwirkende und Helfer der Veranstaltung
5. Lieferanten nach vorheriger Anmeldung
6. Beauftragte des Vereins
Den Anweisungen des Personals und der beauftragten Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot erteilt werden. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, sind nicht berechtigt, den Veranstaltungsort zu betreten.
Offensichtlich betrunkene oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehende Personen können trotz gültiger Eintrittskarte vom Zutritt ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die nicht dem Anlass entsprechend gekleidet sind oder sich grob ungebührlich verhalten.
10.2 Allgemeines
Ohne Erlaubnis des Vereins ist es auf dem Gelände bzw. im Veranstaltungsbereich nicht erlaubt:
1. Eintrittskarten zu verkaufen („Schwarzmarkt“)
2. Waren, Speisen oder Getränke zu veräußern
3. zu musizieren oder aufzutreten
4. Drucksachen anzubringen oder zu verteilen
5. Werbeaktionen oder Sammlungen durchzuführen
6. zu filmen oder zu fotografieren, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt ist
7. Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Flächen abzustellen
Etwaige Rauchverbote (z. B. nach dem jeweiligen Landesnichtraucherschutzgesetz) sind strikt einzuhalten. Rettungswege und Notausgänge sind ständig frei zu halten.
Das Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke kann in den Zuschauerräumen untersagt werden.
Tiere dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
10.3 Störungen des Hausfriedens
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:
– das Mitbringen und der Genuss von Drogen
– das Mitbringen und der Genuss von Alkohol außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche
– das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen
– die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
– mutwillige Sachbeschädigung
– Diebstahl
– Randalieren
– Beschimpfen oder Beleidigen von Personal, Mitwirkenden oder Besuchern
– grobe Verunreinigungen des Hauses und der Außenanlagen
– aggressives Betteln
10.4 Sonstige Bestimmungen
Für Besucher gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Mieter und Geschäftspartner des Vereins gelten ergänzend die jeweils abgeschlossenen Verträge.
§ 11 Garderobe
11.1 Mäntel, Schirme, größere Taschen und ähnliche Gegenstände können – soweit eine Garderobe eingerichtet ist – gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Der Verein kann die Abgabe bestimmter Gegenstände an der Garderobe aus Sicherheitsgründen verlangen.
11.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich beim Garderobenpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.
§ 12 Fundsachen
12.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Veranstaltungsortes gefunden werden, sind beim Personal des Vereins abzugeben.
12.2 Der Verlust von Gegenständen ist beim Personal des Vereins zu melden. Fundsachen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
§ 13 Haftung / Schadensersatz
13.1 Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Verein, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
13.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Verein, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
13.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
13.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen am Veranstaltungsort) haftet nicht der Verein, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 14 Datenschutz
14.1 Der Verein ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten und zu speichern.
14.2 Näheres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Vereins, die auf der Website des Vereins abrufbar ist bzw. auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt wird.
§ 15 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vereins. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der für den Sitz des Vereins zuständige Gerichtsstand.
15.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.